Podologe (m/w/d) -verkürzte Ausbildungsdauer-
Die Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Podologen und Podologinnen führen medizinische Fußbehandlungen durch, die zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun haben, nicht aber mit Pflege im kosmetischen Sinn.
Sie befassen sich mit der präventiven, therapeutischen und rehabilitativen Behandlung des gesunden sowie des von Schädigung bedrohten oder bereits geschädigten Fußes.
Ausgebildete Fachkräfte arbeiten bei der Behandlung unter ärztlicher Anleitung oder auf Grundlage ärztlicher Verordnung und verfügen dazu über fundiertes medizinisches Fachwissen.
EINSATZFELDER
- Krankenhäuser
- Seniorenheime
- Rehabilitationszentren
- Internistisch-diabetologische und dermatologische Praxen
- Selbstständigkeit in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Deutsch
- Fachbezogene Physik und Chemie
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Anatomie und Physiologie
- Psychologie, Pädagogik und Soziologie
- Hygiene und Mikrobiologie
- Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
- Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
- Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
- Prävention und Rehabilitation
- Podologische Behandlungsmaßnahmen
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
- Fußpflegerische Maßnahmen
- Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
- Erste Hilfe und Verbandstechniken
Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in podologischen Praxen, Krankenhäusern oder anderen geeigneten
Einrichtungen, in denen podologische Behandlungsmaßnahmen angeboten werden, absolviert.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Sorgfalt sowie naturwissenschaftliche Begeisterung mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend. Eine Impfung gegen Hepatitis A/B wird empfohlen.
Eine Verkürzung der Ausbildung nach §6 Abs. 2 Podologengesetz (PodG) kann – bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen – bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Berufsfachschule für Podologie kann diesbezüglich beratend unterstützen.
Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.
Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
- ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen der nichtärztlichen Heil- und Assistenzberufe in privater Trägerschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Schuljahresbeginn 2019/2020 sowie den Schulgeldersatz gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und § 22 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) vom Freistaat Bayern teilweise getragen. Damit entsteht für Schüler*innen für die Fachrichtung Ergotherapie die sog. "Schulgeldfreiheit".
Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht vom sog. "Gesundheitsbonus" umfasst. Ein Verwaltungskostenanteil von 98€ pro Monat ist daher zur Zahlung fällig. Weitere Gebühren umfassen u. a. Wiederholungsprüfungen und die Berufsanerkennung. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Regelungen zur sog. "Schulgeldfreiheit" gelten zunächst bis zum 31.12.2026.
Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Teilnehmende müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.