Heilpädagoge (m/w/d) (berufsbegleitend)

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Tagesstätten sowie Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung. Sie sind ebenso an (Förder-)Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Elementarpädagogik oder Rehazentren tätig.


Als ausgebildete Fachkräfte unterstützen sie Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung sowie Kinder und Heranwachsende mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten oder chronischen Erkrankungen, um ihnen die soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern.


Auf Grundlage heilpädagogischer Diagnostik erkennen sie vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der betroffenen Personen. Daraufhin erstellen sie individuelle Entwicklungspläne. Durch pädagogische Maßnahmen stärken sie die Persönlichkeit und die verschiedenen Kompetenzbereiche ihrer Klientinnen und Klienten. Dabei arbeiten sie im engen Austausch mit weiteren begleitenden Fachkräften, Erziehungsberechtigten, Institutionen und Therapeuten.

AUSBILDUNGSDAUER
  • 2 Jahre in Teilzeit (tätigkeitsbegleitend)
EINSATZFELDER
  • Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Frühförderstellen
  • Sozial- und heilpädagogische Familienhilfe
  • (Förder-)Schulen
  • Rehazentren
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • (Teil-)Stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Integrationskitas
  • Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder unterrichtet:

  • Deutsch/Kommunikation | Politische Bildung
  • Auftrag und Professionalisierung heilpädagogischen Handelns
  • Beratungsprozesse in heilpädagogischen Kontexten
  • Diagnostische Modelle und Methoden in heilpädagogischen Arbeitsfeldern
  • Bildungs- und Entwicklungsprozesse heilpädagogisch planen, durchführen und reflektieren
  • Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen begleiten
  • Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit
  • Wahlpflichtbereich
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet an zwei Tagen pro Woche mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (UE) statt. Ergänzend dazu werden einzelne Blockwochen (jeweils Montag bis Freitag) durchgeführt, in denen täglich 6 bis 8 UE abgehalten werden.

VERSICHERUNG

Für die schulische Ausbildung sind die Teilnehmenden während der Gesamtdauer der Unterrichtsveranstaltungen und auf direktem Weg zur Ausbildungsstätte und zurück unfallversichert. Im Einzelfall besteht daneben ggf. Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. einen anderen Versicherungsträger.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind ein Nachweis über die staatliche Anerkennung als Erzieher:in oder als Heilerziehungspfleger:in oder eine gleichwertige Ausbildung im sozialpädagogischen, heilerziehungspflegerischen oder sonderpädagogischen Bereich, auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein erweitertes Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses
SCHULGELD UND FÖRDERUNG

1.650,- € (30 Monatsraten zu 55,- €)*

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Die Gebühren für die Abschlussprüfungen sind im Schulgeld enthalten. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.


Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung

*vorbehaltlich Gebührenänderung