Pflegehelfer (m/w/d)

Pflegehelferinnen und -helfer sind ein wichtiger Bestandteil des Pflegeteams. Unter Anleitung von Pflegefachkräften betreuen und versorgen sie kranke sowie pflegebedürftige Menschen. Dabei führen sie nach Anweisung eigenverantwortlich grundpflegerische Maßnahmen durch und dokumentieren sorgfältig die ausgeführten Leistungen.

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wirken Pflegehelferinnen und -helfer bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und der Durchführung der Behandlungspflege mit. Sie leiten außerdem lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Pflegefachkraft oder eines Arztes ein und dokumentieren alle Maßnahmen ordnungsgemäß.

Die Pflege von Menschen ist ein fordernder, aber auch erfüllender Beruf. In einer vom demografischen Wandel betroffenen Gesellschaft gewinnt die fachkundige Assistenz im Pflegebereich immer mehr an Bedeutung.

Der Helferberuf erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kontaktbereitschaft sowie Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und psychische Belastbarkeit.

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser
  • Stationäre und ambulante Kranken-/Pflegeeinrichtungen
  • Wohnheime
AUSBILDUNGSINHALTE
  • Deutsch | Sozialkunde | Sport
  • Ausbildungsstart – Pflegehelferin/Pflegehelfer werden
  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung, Mobilität und Selbstversorgung unterstützen
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen
  • Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
UNTERRICHTSZEITEN

Die Ausbildung wird in Vollzeitform durchgeführt und dauert ein Jahr. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die fachpraktische Ausbildung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Der Unterricht findet in der Regel an 3 Tagen in der Woche statt, ergänzt durch einzelne Blockwochen. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten.
Die praktische Ausbildung wird an zwei Tagen wöchentlich sowie in vereinzelten Blockwochen durchgeführt. Durchschnittlich umfasst die praktische Ausbildung 8 Zeitstunden pro Tag.

VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Abschluss- und Wiederholungsprüfungen können Gebühren entstehen. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen. Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Fördermöglichkeiten während der Ausbildung

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation.

Bewerber:innen mit ausländischer Herkunft benötigen einen gleichwertigen Bildungsnachweis sowie eine hinreichende Vorbildung in der deutschen Sprache, um dem Unterrichtsgeschehen folgen und mit den zu betreuenden Menschen in ausreichendem Maße kommunizieren zu können.

Für den praktischen Teil der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung) geschlossen werden.

 

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein erweitertes Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.

Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ

Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses