Wohnbereichsleiter (m/w/d) in der Pflege

Durch ihre Art der Führung, Organisation und der Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und anderen Berufsgruppen haben speziell Wohnbereichsleitungen unmittelbar Einfluss auf die Lebenszufriedenheit der Mitarbeitenden und der Bewohner*innen.
Dies geschieht durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung.
Die Wohnbereichsleitung pflegt zudem die Beziehungen zwischen Bewohnern/Bewohnerinnen, persönlichen Bezugspersonen und Mitarbeitenden. Die Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung ist deshalb ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der stationären Alten- und Behindertenhilfe. In der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung lernen die Teilnehmenden alle relevanten rechtlichen und administrativen Grundlagen sowie das notwendige Wissen für eine attraktive Gestaltung des Heimlebens.

ZIELGRUPPE

Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Pflegefachmänner (m/w/d)

INHALTE
  • Arbeitsrecht, Haftungs- und Strafrecht
  • Betreuungsgesetz, Heimgesetz, Qualitätssicherungsgesetz
  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten
  • Qualitätsmanagement
  • Pflegeplanung
  • Pflegediagnosen
  • Hygienemanagement
  • Dienstplangestaltung
  • Kommunikation / Interaktion im Personalmanagement
  • Selbstmanagement / Konfliktmanagement / Krisenbewältigung
  • Motivationstraining
PREIS

1389,00 € *
*vorbehaltlich Gebührenänderung

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
  • Berufsabschluss als Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger
    (m/w/d), Kinderkrankenpfleger (m/w/d), Gesundheitsund
    Krankenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    (m/w/d) oder Pflegefachmann (m/w/d)
  • berufspraktische Erfahrung in einem der o. g. Berufe
ANMELDUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit aktuellem Lichtbild
  •  Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die
  • staatliche Anerkennung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis der zweijährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers
FORTBILDUNGSPUNKTE

Für die Fortbildung können 25 Fortbildungspunkte erworben werden.