Pflegefachmann (m/w/d) -verkürzte Ausbildungsdauer-

Die generalistische Pflegeausbildung bündelt die Berufsbilder der Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege.

Gemäß Pflegeberufegesetz umfasst die Pflege „(…) präventive, kurative, rehabilitative, palliative und  sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.“ Durch die generalistische Pflegeausbildung erhalten zukünftige Pflegefachkräfte Fachwissen und Kompetenzen aus allen Pflegebereichen und sind auf dem Arbeitsmarkt flexibel einsetzbar. Dies schafft ganz verschiedene Einsatz-, Entwicklungs- und auch Aufstiegschancen im Pflegebereich. Mit der abgeschlossenen Ausbildung erhalten die Absolventen und Absolventinnen einen EU-weit anerkannten Abschluss.

Der Pflegeberuf verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kontaktbereitschaft sowie Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und psychischer Belastbarkeit.

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser und Rehakliniken
  • Fachpraxen und Gesundheitszentren
  • Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Tagespflege
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
AUSBILDUNGSINHALTE
  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und ihre Sicherheit stärken
  • In Akutsituationen sicher handeln
  • Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Außerdem ermöglicht ein Haupt- bzw. Mittelschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation zusammen mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helfer*innenausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer die Zulassung zur Ausbildung.

Gemäß Pflegeberufegesetz kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung die Ausbildungsdauer verkürzen. Für den praktischen Teil der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung) geschlossen werden.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das letzte Zeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist bundesweit schulgeldfrei. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Für die Berufsanerkennung und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe „Fördermöglichkeiten während der Ausbildung“). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

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