Ergotherapeut (m/w/d)

Die Ergotherapie ist eine vielfältige Therapieform und deckt die medizinischen Fachgebiete Pädiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie ab. Ergotherapeut*innen behandeln Menschen jeden Alters mit Störungen in der Motorik, der Wahrnehmung sowie im Bereich der kognitiven und psychischen Fähigkeiten.

Das Ziel ergotherapeutischer Maßnahmen ist die Selbständigkeit der Patient*innen so weit wie möglich zu erhalten oder wieder herzustellen. Dies kann das Training der Aufmerksamkeit, der Konzentration und der Ausdauer beinhalten sowie insgesamt lebenspraktische Fähigkeiten.

Durch spezielle Behandlungsmethoden kann eine ausgebildete Fachkraft individuell auf die Menschen eingehen und somit die Bewältigung von Alltag und Beruf ermöglichen. Ergotherapeutische Maßnahmen sind auf Ganzheitlichkeit ausgelegt und ressourcenorientiert.

Neben einer individuellen Behandlung und Beratung gehören auch eine gründliche Anamnese und Befundung zu den Aufgaben von Ergotherapeut*innen. Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Therapierenden, den Patient*innen sowie deren Umfeld ist ein wichtiger Aspekt der Therapie.

 

 

 

EINSATZFELDER
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Justizvollzugsanstalten
  • Förderschulen
  • Selbstständigkeit in eigener Praxis
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Deutsch I Englisch I Biologie I Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Grundlagen der Ergotherapie
  • Grundlagen der Gesundheitslehre, der Hygiene und der Arbeitsmedizin
  • Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
  • Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
  • Motorisch-funktionelle, neuropsychologische und psychosoziale Behandlungsverfahren
  • Arbeitstherapeutische Verfahren und adaptierende
  • Verfahren in der Ergotherapie
  • Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
  • Anatomie und Physiologie
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
  • Arzneimittellehre
  • Erste Hilfe
  • Psychologie und Pädagogik sowie Behindertenpädagogik
  • Medizinsoziologie und Gerontologie


Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze z. B. in den aufgeführten Einsatzfeldern der ergotherapeutischen Arbeit absolviert.

WFOT ZERTIFIZIERUNG

Anerkannte Schule der World Federation of Occupational Therapists (WFOT)

Die Schule entspricht den Ausbildungsstandards des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V. (DVE).

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird ab dem 01.01.2022 durch eine erhöhte Finanzhilfe des Freistaates Thüringen gemäß §18 Abs. 2 ThürSchfTG getragen, um eine sog. Schulgeldfreiheit zu ermöglichen.

Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind von dieser zusätzlichen Finanzhilfe nicht umfasst. Ein Verwaltungskostenanteil von 35€ pro Monat ist daher zur Zahlung fällig. Weitere Gebühren umfassen u.a. Materialkosten, Abschlussprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Berufsanerkennung, notwendige Eignungsfeststellungen und Belehrungen sowie Kosten für Impfungen und Arbeitskleidung. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung entfällt, sobald die zusätzliche Finanzhilfe des Freistaates Thüringen nicht mehr gewährt werden sollte. 

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe Informationsblatt „Fördermöglichkeiten während der Ausbildung“). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz und Sorgfalt mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige schulische Vorbildung mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend. Empfohlen werden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder im sozialen Bereich sowie eine Impfung gegen Hepatitis A/B.


Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.


Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist.

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen
    müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
  • ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis