Sozialassistent (m/w/d)

Sozialassistent:innen arbeiten häufig für freie Wohlfahrtsverbände, kommunale Dienststellen oder kirchliche Verbände und besonders in Kinder- und Jugendeinrichtungen, stationären Einrichtungen oder Wohngruppen für Menschen mit/ohne Beeinträchtigung, aber auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Sie unterstützen die vor Ort tätigen Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen oder Pflegekräfte bei pädagogisch-betreuenden, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Aufgaben. Ausgebildete Fachkräfte helfen ihren Klient:innen bei den Aufgaben des Alltags. Sie erledigen zum Beispiel Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, helfen bei der Körperpflege, leiten zu Beschäftigungen an und sind aufmerksame Gesprächspersonen.

EINSATZFELDER
  • Wohnstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
  • Internate an Schulen für Kinder und Jugendliche (mit/ohne Beeinträchtigung)
  • Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
  • Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Kinder- und Jugendprojekte
  • Stationäre Einrichtungen in den Hilfen zur Erziehung
  • lntegrationskindertagesstätten/Kindertagesstätten/Horte
  • Förderschulen
  • Zoopädagogik/Theaterpädagogik
AUSBILDUNGSDAUER
  • 2 Jahre in Vollzeit
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder unterrichtet:

  • Deutsch/Kommunikation | Englisch | Mathematik | Biologie | Politische Bildung
  • Berufliche Identität entwickeln
  • Grundlagen pädagogisch-psychologischen Handelns erwerben und Handlungsstrategien entwickeln
  • Menschen in Pflege- und Betreuungssituationen bedürfnisorientiert begleiten
  • Hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben
  • Kulturell-musische Prozesse und Bewegungsangebote kennenlernen und anwenden
  • Handeln im beruflichen Kontext

Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.

UNTERRICHTSZEITEN

Von Montag bis Freitag finden täglich 6–8 Unterrichtsstunden statt. Die praktische Ausbildung umfasst 8 Stunden pro Tag.

VERSICHERUNG

Für die schulische Ausbildung sind die Teilnehmenden während der Gesamtdauer der Unterrichtsveranstaltungen und auf direktem Weg zur Ausbildungsstätte und zurück unfallversichert. Im Einzelfall besteht daneben ggf. Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. einen anderen Versicherungsträger.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

1.320,- € (24 Monatsraten zu 55,- €)*

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Die Gebühren für die Abschlussprüfungen sind im Schulgeld enthalten. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. 

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"

 

*vorbehaltlich Gebührenänderung

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychischer Stabilität mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie die erweiterte Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Qualifikation.

Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.

Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein. Die ärztliche Bescheinigung darf zum Ausbildungsbeginn maximal 14 Monate alt sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses